Profiloberstufe

Gliederung der Oberstufe

  • Einführungsphase E
  • Qualifikationsphase (Q1/Q2)

In der Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO) finden Sie die Regularien.

Mögliche Profile (OAPVO)

  • MINT-Profil (Biologie, Chemie, Informatik oder Physik)
  • Sprachliches Profil (eine aus der Sekundarstufe I fortgeführte Fremdsprache)
  • Gesellschaftswissenschaftliches Profil (eine Gesellschaftswissenschaft, z.B. Geographie, Geschichte, Wirtschaft/Politik)
  • Ästhetisches Profil (Kunst oder Musik)
  • Sportliches Profil (Sport)

Das Profil umfasst ein Profilfach und ein Profilseminar.

An die Stelle des Profilseminars kann ein zusätzliches Fach treten. Das Profil hat eine thematische Ausrichtung.

Aufgabenfelder

  • Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld (Deutsch, Fremdsprachen sowie die ästhetischen Fächer Darstellendes Spiel, Kunst und Musik)
  • Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld (Geographie, Geschichte, Philosophie, Religion und Wirtschaft/Politik)
  • Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld (Mathematik, die naturwissenschaftlichen Fächer Biologie, Chemie und Physik sowie das Fach Informatik)

Das Fach Sport gehört keinem Aufgabenfeld an.

Anforderungsniveaus

In der Qualifikationsphase erhalten die SuS Unterricht auf zwei Anforderungsniveaus. Auf erhöhtem Niveau wird ein vertieftes Verständnis vermittelt, das in die wissenschaftliche Arbeitsweise einführt (Profilfach und eines der drei Kernfächer). Auf grundlegendem Niveau werden inhaltliche und methodische Kenntnisse und Einsichten in die wichtigsten Fragen des jeweiligen Fachs vermittelt.

Kernfächer

Kernfächer sind die Fächer Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache. Alle Halbjahresnoten der Kernfächer in der Qualifikationsphase fließen in das Abitur ein. Ein Kernfach wird auf erhöhtem Niveau belegt und in der Abiturprüfung auf erhöhtem Niveau schriftlich geprüft. Diese Wahl erfolgt gegen Ende der Einführungsphase. Die beiden anderen Kernfächer werden auf grundlegendem Niveau unterrichtet, zu Beginn des Q2-Jahrgangs muss eines dieser Fächer als drittes schriftliches Abiturprüfungsfach (auf grundlegendem Niveau) gewählt werden.

Bedingungen für Versetzung, Rücktritt und Profilwechsel

Eine Versetzung in die Qualifikationsphase erfolgt, wenn die Leistungen in nicht mehr als einem Fach schlechter als ausreichend sind und kein Fach mit ungenügend benotet wurde.

Ein freiwilliger Rücktritt ist am Ende von E oder jeweils nach Q1 bis Q2.1 unter Beachtung SchulG § 18 (3) möglich; die Verweildauer in der Oberstufe beträgt höchstens 4 Jahre.

Ein Wechsel des Profils kann zum Halbjahr und am Ende der E-Phase (nicht in der Q-Phase) erfolgen, sofern dies schulorganisatorisch und prüfungsrechtlich möglich ist.

Halbjahresleistungen in Fächern, die mit 0 Punkten bewertet wurden, gelten als nicht erbracht. Ein Rücktritt ist zwingend, wenn es sich dabei um eine in die Gesamtqualifikation zum Abitur einbringungspflichtige Leistung handelt.