Schülerparlament

Das Schülerparlament setzt sich aus drei verschiedenen Ämtern zusammen:
- dem 1. Vorsitzenden des Schülerparlamentes
- dem 2. Vorsitzenden des Schülerparlamentes
- und dem Protokollanten
Diese drei Ämter werden von Schülern belegt, welche für die Planung und Veranstaltung des Schülerparlamentes in jedem Schulhalbjahr verantwortlich sind.
Bei besagter Veranstaltung finden sich die Klassensprecherinnen und Klassensprecher sämtlicher Jahrgänge zusammen, um über die verschiedenen Tagesordnungspunkte des Schülerparlamentes abzustimmen. Dabei handelt es sich meist um die Anträge für die Schulkonferenz, die Wahl neuer Fachschafts-Vertretungen, Vertrauenslehrerinnen und Vertrauenslehrer oder der Schülerschafts-Vertretung auf der Schulkonferenz. Abschließend informiert die Schülervertretung (SV) über ihre neuesten Fortschritte und Änderungen. Die Wahlergebnisse und Anmerkungen der Anwesenden werden dabei von dem Protokollanten im Protokoll des Schülerparlamentes dokumentiert, damit auf der Schulkonferenz ein Meinungsbild vorliegt.
Kurzgefasst handelt es sich bei dem Schülerparlament um eine halbjährig stattfindende Veranstaltung, welche von drei Schülern organisiert wird und der Erstellung eines Meinungsbildes der Schülerschaft dient.