Grundsätze und Vereinbarungen für das Zusammenleben und Lernen

Wir verstehen uns als eine Schulgemeinschaft, für die gegenseitige Wertschätzung und die Freude am gemeinsamen Lernen von zentraler Bedeutung sind.

Umgang miteinander

Wir sind für das Klima an unserer Schule verantwortlich. Deshalb gehen wir fair miteinander um und helfen unseren Mitschülern/innen.
Wir versuchen Konflikte generell gewaltfrei zu lösen und nicht zu provozieren sowie nicht auf Provokationen einzugehen. Der Schutz vor gewalttätigem Verhalten gegenüber anderen Personen, aber auch der Schutz der Klassengemeinschaft vor andauernden Unterrichtsstörungen hat bei uns einen sehr hohen Stellenwert. Bei einem Verstoß verschließen wir unsere Augen nicht und holen uns gegebenenfalls Hilfe.
Es stehen bei Bedarf auch die Schulsozialarbeiterin/ der Schulsozialarbeiter oder die Vertrauenslehrer für eine unparteiische Lösung des Streites zur Verfügung.

Pausen und Umgang mit Sachen und Räumen

Wir sorgen dafür, dass wir uns alle in der Schule wohl fühlen und gut arbeiten können. Wir gehen mit dem Eigentum der Mitschüler und dem der Schule sorgfältig und schonend um und wollen Beschädigungen vermeiden. Jeder von uns ist für die Sauberkeit mitverantwortlich. Unseren Abfall beseitigen wir in den dafür vorgesehenen Behältnissen. Wir trennen ihn dabei nach Rest-, Plastik- und Papiermüll. Wenn wir bestimmte Ordnungs- und Reinigungsdienste übertragen bekommen, erledigen wir sie gewissenhaft.
Fach- und Unterrichtsräume werden nur nach Absprache mit der zuständigen Lehrkraft betreten.
Schülerinnen und Schüler verbringen die großen Pausen außerhalb der Unterrichtsräume auf dem Schulgelände. Dafür stehen allen die Schulhöfe, Pausenhalle, Cafeteria sowie Aufenthalts- und Arbeitsräume zur Verfügung. In den Aufenthalts- und Arbeitsräumen hat man sich angemessen und respektvoll zu verhalten und auf Sauberkeit zu achten.
In den Fachräumen ist die Einnahme von Speisen und Getränken nicht erlaubt. Warme Gerichte aus der Mensa werden nur dort verzehrt.
Die Schulleitung stellt in Absprache mit der Schülervertretung ggf. Vereinbarungen auf, die die Einhaltung des Umgangs mit Sachen und Räumen genauer regelt.

Sicherheit und Gesundheit

Auf dem Schulhof können wir laufen, toben und die aufgestellten Freizeitgeräte nutzen. Wir spielen Fußball nur mit Weichbällen, werfen nicht mit Schneebällen und achten grundsätzlich darauf, niemanden zu gefährden.
Die Benutzung von digitalen Endgeräten ist auf dem gesamten Schulgelände zum Schutz der Privatsphäre von Mitschülern, Lehrkräften und anderen Personen nicht gestattet.
Ausgenommen hiervon sind Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 10. Grundlage dafür ist die Kenntnisnahme des Anhangs. Bei Missbrauch kann der zuwiderhandelnden Person dieses Privileg entzogen werden.
Im Unterricht dürfen diese Geräte nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Lehrkräfte benutzt werden, im Geschäftszimmer mit ausdrücklicher Genehmigung der Schulsekretärinnen.
Die Benutzung sonstiger elektrischer Geräte wie z.B. Heizgeräte, Wasserkocher, Lautsprecher, Unterhaltungselektronik u. Ä. durch Schülerinnen und Schüler ist nicht gestattet.
Zur Vermeidung von Unfällen benutzen wir auf dem Schulgelände keine Roller, Skateboards usw. Fahrradfahrer und Fahrradfahrerinnen schieben die Räder auf dem Schulgelände und stellen sie ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Fahrradständern ab.
Wir wissen, dass das Mitbringen von Alkohol, Drogen, Waffen und gefährlichen Gegenständen aller Art sowie das Rauchen strikt verboten sind.
Bei unmittelbarer Gefahr, z.B. Feuer, halten wir uns an die Anweisungen der Schulleitung und der Lehrkräfte.
Wir Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 9 verlassen das Schulgelände während der Schulzeit nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Schulleitung oder einer Aufsicht führenden Lehrkraft. Schülerinnen und Schüler aus Schwarzenbek können die Mittagspause nutzen, um das Mittagessen zu Hause einzunehmen. Dazu muss eine entsprechende Erklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegen.
Wir Schülerinnen und Schüler können, wenn wir volljährig sind, das Schulgelände verlassen. Nicht volljährige Schülerinnen und Schüler ab der 10. Klasse legen eine entsprechende Erklärung eines Erziehungsberechtigten vor.

Regelverstöße und Konsequenzen

Wir verpflichten uns, diese gemeinsam getroffene Vereinbarung zu respektieren und die Regeln zu beachten.
Wir wissen, dass Verstöße gegen diese Vereinbarungen und Regeln Konsequenzen haben. Mutwillig beschädigte Sachen jeglicher Art müssen von dem Verursacher ersetzt werden. Grobe Verunreinigungen müssen von dem Verursacher beseitigt werden. Dies kann auch außerhalb der Unterrichtszeit geschehen.
Bei Missbrauch von digitalen Endgeräten können diese bei erstmaliger Zuwiderhandlung bis zum Unterrichtsschluss der betroffenen Schülerin oder des betroffenen Schülers einbehalten werden. Ab dem zweiten Verstoß können zusätzlich schulische Ordnungsmaßnahmen erfolgen.
Das Schulgesetz sieht bei Verstößen eine Reihe von förmlichen Sanktionen vor. Sie gehen von einem schriftlichen Verweis über den Ausschluss vom Unterricht auf Zeit oder außerunterrichtlichen Veranstaltungen bis hin zur Überweisung auf eine andere Schule.
Wir als Schulgemeinschaft sind jedoch bemüht, Konflikte zunächst durch Gespräche mit den Beteiligten und deren Erziehungsberechtigten sowie durch pädagogische und soziale Maßnahmen zu lösen.

Geltungsbereich

Diese Grundsätze und Vereinbarungen gelten für das gesamte Schulgelände, die Sportstätten und alle schulischen Veranstaltungen.

 

Anhang: Regeln zur Nutzung digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 10

  1. Ich verwende digitale Endgeräte verantwortungsvoll und nutze sie ausschließlich lautlos.
  2. Ich nutze diese im Unterricht nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis meiner unterrichtenden Lehrkraft und nicht, um über mein Wissen im Unterricht und in Klassenarbeiten zu täuschen.
  3. Ich achte die Persönlichkeitsrechte aller am Schulleben Beteiligten. Dies betrifft insbesondere Bild- und Tonaufnahmen.
    (§201 StGB, §22 KUG).
  4. Ich bin mir bewusst, dass die Nutzung digitaler Endgeräte im Schulbetrieb ein Privileg ist, das mir bei Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Regeln aberkannt werden kann.
  5. Ich bin mir bewusst, dass im Falle eines Verstoßes gegen den Schutz der Persönlichkeitsrechte auch schulische Ordnungsmaßnahmen und weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden können.