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Profiloberstufe

Information zur Profiloberstufe:

         

Gliederung der Oberstufe:

  • Einführungsphase (E)
  • Qualifikationsphase (Q1/ Q2)

Mögliche Profile (OAPVO):

  • Sprachliches Profil (3 Fremdsprachen bis zum Abitur)
  • Naturwissenschaftliches Profil (3 Fächer aus Bio, Ch, Phy, Inf bis zum Abitur)
  • Gesellschaftswissenschaftliches Profil (4 Fächer des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes bis zum Abitur, zwei weitere Fächer zusätzlich zum PgF des gesellschaftlichen Aufgabenfeldes in E dreistündig)
  • Ästhetisches Profil (Kunst oder Musik als Profil gebendes Fach, Sonderregelung für die Gesellschaftswissenschaften in Q2)
  • Sportliches Profil (Sport vierstündig in E, fünfstündig in Q1-2, zusätzliches Fach in Q1 und Q2)

Ein Profil hat eine gemeinsame thematische Ausrichtung.

Zu einem Profil gehören mindestens drei Fächer:

  • Profil gebendes Fach (PgF)
  • Mindestens zwei das Profil ergänzende Fächer (PeF). Diese werden mindestens für ein Schulhalbjahr festgelegt.

Aufgabenfelder:

  • Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld  (Deutsch, Fremdsprachen, Kunst, Musik, Darstellendes Spiel),
  • Gesellschaftwissenschaftliches Aufgabenfeld (Geschichte, Erdkunde, Wirtschaft/Politik, Religion/ersatzweise Philosophie)
  • Naturwissenschaftliches Aufgabenfeld (Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik)

Das Fach Sport (einschließlich Sporttheorie) wird keinem Aufgabenfeld zugeordnet.

Bedingungen für Aufstieg, Rücktritt und Profilwechsel:

  • Versetzung in die Qualifikationsphase, wenn die Leistungen in nicht mehr als einem Fach schlechter als ausreichend sind und kein Fach mit ungenügend benotet wurde;
  • Freiwilliger Rücktritt am Ende von E oder jeweils nach Q1 bis Q2 unter Beachtung SchulG § 18 (4); (Verweildauer in der Oberstufe höchstens 4 Jahre)
  • Wechsel des Profils ist zum Beginn des zweiten Halbjahres der Einführungsphase möglich; ein Anspruch auf ein bestimmtes Profil besteht nicht.
  • Halbjahresleistungen in Fächern, die mit 0 Punkten bewertet wurden, gelten als nicht erbracht. Ein Rücktritt ist zwingend, wenn es sich dabei um eine in die Gesamtqualifikation zum Abitur einbringungspflichtige Leistung handelt.

Profilangebote für das Schuljahr 2020/2021

         

Profilangebote für das Schuljahr 2022/2023

         

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