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Profiloberstufe

Information zur Profiloberstufe:

         

Gliederung der Oberstufe

Einführungsphase E

Qualifikationsphase (Q1/Q2)

Mögliche Profile (OAPVO)

MINT-Profil (Biologie, Chemie, Informatik oder Physik)

Sprachliches Profil (eine aus der Sekundarstufe I fortgeführte Fremdsprache)

Gesellschaftswissenschaftliches Profil (eine Gesellschaftswissenschaft, z.B. Geographie, Geschichte, Wirtschaft/Politik)

Ästhetisches Profil (Kunst oder Musik)

Sportliches Profil (Sport)

Das Profil umfasst ein Profilfach und ein Profilseminar.

An die Stelle des Profilseminars kann ein zusätzliches Fach treten. Das Profil hat eine thematische Ausrichtung.

Aufgabenfelder:

Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld (Deutsch, Fremdsprachen sowie die ästhetischen Fächer Darstellendes Spiel, Kunst und Musik)

Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld (Geographie, Geschichte, Philosophie, Religion und Wirtschaft/Politik)

Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld (Mathematik, die naturwissenschaftlichen Fächer Biologie, Chemie und Physik sowie das Fach Informatik)

Das Fach Sport gehört keinem Aufgabenfeld an.

Anforderungsniveaus:

In der Qualifikationsphase erhalten die SuS Unterricht auf zwei Anforderungsniveaus. Auf erhöhtem Niveau wird ein vertieftes Verständnis, das in die wissenschaftliche Arbeitsweise einführt (Profilfach und zwei der drei Kernfächer). Auf grundlegendem Niveau werden inhaltliche und methodische Kenntnisse und Einsichten in die wichtigsten Fragen des jeweiligen Fachs vermittelt.

Kernfächer

Kernfächer sind die Fächer Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache. Alle Halbjahresnoten der Kernfächer in der Qualifikationsphase fließen in das Abitur ein. Zwei Kernfächer werden auf erhöhtem Niveau belegt und in der Abiturprüfung schriftlich geprüft. Das dritte Kernfach wird auf grundlegendem Nuveau unterrichtet und kann mündliches Prüfungsfach sein. Die Wahl des Kernfachniveaus erfolgt am Ende der Einführungsphase.

Bedingungen für Versetzung, Rücktritt und Profilwechsel

Versetzung in die Qualifikationsphase, wenn die Leistungen in nicht mehr als einem Fach schlechter als ausreichend sind und kein Fach mit ungenügend benotet wurde.

Freiwilliger Rücktritt am Ende von E oder jeweils nach Q1 bis Q2.1 unter Beachtung SchulG § 18 (3); (Verweildauer in der Oberstufe höchstens 4 Jahre)

Ein Wechsel des Profils kann zum Halbjahr und am Ende der E-Phase (nicht in der Q-Phase) erfolgen, sofern dies schulorganisatorisch und prüfungsrechtlich möglich ist.

Halbjahresleistungen in Fächern, die mit 0 Punkten bewertet wurden, gelten als nicht erbracht. Ein Rücktritt ist zwingend, wenn es sich dabei um eine in die Gesamtqualifikation zum Abitur einbringungspflichtige Leistung handelt.

Profilangebote für das Schuljahr 2024/2025

         
 

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