Gesamtqualifikation
Gesamtqualifikation für das Abitur (s. S. 17f. Ratgeber bzw. §32 OAPVO)
Block I: Halbjahresleistungen
36 Halbjahresleistungen in einfacher Wertung
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mindestens 200 Punkte,
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29 Leistungen mit mindestens 5 Punkte,
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keine Leistung mit 0 Punkte,
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eine „Besondere Lernleistung“ kann eingebracht werden (s. Ratgeber S. 21).
Einzubringen sind die Ergebnisse aus Q1.1 – Q2.2
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in den Abiturprüfungsfächern,
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in dem Kernfach auf grundlegendem Niveau.
Darüber hinaus ist sicher zu stellen, dass sich darunter befinden:
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4 Ergebnisse aus einer Naturwissenschaften
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1 Ergebnisse aus Kunst, Musik oder DSp,
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2 Ergebnisse im Fall einer neubegonnenen 2. Fremdsprache aus Q2.1 und Q2.2
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4 (alle!) Ergebnisse Geschichte,
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2 Ergebnisse der Fächergruppe Geographie und WiPo,
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2 Ergebnisse Religion oder Philosophie,
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1 Ergebnis Profilseminar bzw. affines Fach
Um auf die Gesamtzahl von 36 Ergebnissen zu kommen, sind weitere Leistungen aus Q1.1 – Q2.2 frei wählbar. Davon sind maximal 3 Sportkurse möglich.
Gesamtpunktzahl Block I
= (erzielte Punkte in den eingebrachten Fächern) x 40/36
Block II: Abiturprüfung (s. Ratgeber S. 18)
4 oder 5 Prüfungsleistungen in gleich gewichteter Wertung
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mindestens 100 Punkte,
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bei 4 Prüfungen in 2 Prüfungsfächern mindestens 5 Punkte in einfacher Wertung
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bei 5 Prüfungen in 3 Prüfungsfächern mindestens 5 Punkte in einfacher Wertung
Gesamtpunktzahl Block II
bei vier Prüfungen = 5 x PF1 + 5 x PF2 + 5 x PF3 + 5 x PF4
bei fünf Prüfungen = 4 x PF1 + 4 x PF2 + 4x PF3 + 4 x PF4 + 4 x PF5
Grundsätze der Ermittlung der Gesamtqualifikation § 31 OAPVO:
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Die Gesamtqualifikation ergibt sich aus der Addition der Punktsummen
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bestimmter Halbjahresleistungen in den Fächern (Block I) und
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der Abiturprüfung
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Die Leistungskriterien beider Blöcke müssen unabhängig voneinander erfüllt werden. Ein Punktausgleich zwischen den zwei Blöcken erfolgt nicht. Ein Ergebnis kann nur einmal eingebracht werden. Wenn eine der vorgeschriebenen Mindestpunktzahlen nicht erreicht ist, ist die Prüfung auch dann nicht bestanden, wenn keine mangelhaften Einzelleistungen vorliegen.
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Im Block I können maximal 600 Punkte erreicht werden, im Block II 300. Aus den in Block I und II erreichten addierten Punktzahlen wird die Abiturdurchschnittsnote nach der Umrechnungstabelle in Anlage 2 (der OAPVO) errechnet.