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Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes

Im November 2019 hat der Deutsche Bundestag das Masernschutzgesetz beschlossen, das zum 01.03.2020 in Kraft getreten ist. In der Sache geht es darum, dass Sie für Ihre Kinder, die an unserer Schule angemeldet sind, bis zum 31.07.2021 einen Nachweis zum Masernschutz erbringen müssen.

Das Schulsekretariat organisiert die Abfrage in Zusammenarbeit mit den Klassenleitungen, über die das Einsammeln der Impfpässe organisiert wird. Bitte beachten Sie auf der Homepage die Einträge dazu in den Rubriken „Aktuelles“ und „Downloads“.

B. Roschlaub

Schulleiterin


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